Excerpt from Natur-und Völkerrecht im Lichte der Geschichte und der Systematischen PhilosophieIst es nun richtig, daß wir, sofern fur die Jurispruderiz eine strenge Deduktion ihrer Begriffe aus Vernunftgründen gefordert wird, schlechterdings auf die geschichtlichen Quellen und Urkunden ver zichten und sie von der Hand weisen müßten? Ist es nicht mit jeder Art von exaktem Wissen so, daß es, obwohl aus Vernunftprinzipien durch notwendige Schlüss...
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