Kurierverbot - Das große Missverständnis
Effertz, Dennis A.![Kurierverbot - Das große Missverständnis](https://support.digitalhusky.com/media/annotations/sorted/446/44637405/CHSBZCOP0344637405.jpg)
Heilkundeverbot war gestern
Der Apotheker darf nicht behandeln bzw. "kurieren", wie es im Berufsrecht-Jargon so schön heißt. Die Heilkunde muss ärztliches Hoheitsgebiet bleiben. Damit darf der Apotheker auch kein Behandler im Sinn des Behandlungsvertrags sein. Doch meinen "Heilkunde" und "Behandlung" dasselbe und passt diese rein rechtsdogmatische Auffassung noch zum modernen apothekerlichen Wirken?
Um diese Fragen zu beantworten, nimmt der ...