Müssig, Wirtschaftsprivatrecht
Müssig, Peter![Müssig, Wirtschaftsprivatrecht](https://support.digitalhusky.com/media/annotations/sorted/385/38515724/CHSBZCOP0338515724.jpg)
Wirtschaftsprivatrecht bezeichnet die Summe aller privatrechtlichen Rechtsgrundlagen, die das wirtschaftliche Geschehen und die Beziehungen aller an ihm Beteiligten zueinander regeln. Es erfasst eine Fülle von Rechtsgebieten, vor allem Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht, zudem Wettbewerbsrecht, gewerblichen Rechtsschutz sowie Prozessuales und Insolvenz. Die wesentlichen Grundprinzipien, Strukturen sowie Verkn...