Mit Anerkennung des pathologischen Glücksspielens als eigenständiger Erkrankung im Jahr 2001 gab es zunächst zwei Behandlungsindikationen: Lag zusätzlich eine stoffgebundene Abhängigkeitserkrankung, insbesondere Alkoholabhängigkeit oder eine Persönlichkeitsstörung vom narzisstischen Typ vor, erfolgte die stationäre Behandlung in einer Entwöhnungsklinik, beim Vorliegen einer psychosomatischen Erkrankung oder einer Persönlichkeitsstörung vom sel...
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