Der schwierige Begriff des "öffentlichen Auftraggebers" entscheidet über den personellen Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts. Streitig sind v.a. die Kriterien der erforderlichen "Staatsnähe" für Organisationen im Grenzbereich zwischen Staat und Gesellschaft: Wie ist die unentgeltliche/vergünstigte (Gebrauchs-) Überlassung von Gegenständen durch den Staat zu bewerten und periodengerecht zuzuordnen? Wann das Aufkommen "eigener" Abgaben de...
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