Inobhutnahme von Kindern nach § 42 SGB VIII und § 1666 BGB
Reckstadt, Theresa![Inobhutnahme von Kindern nach § 42 SGB VIII und § 1666 BGB](https://support.digitalhusky.com/media/annotations/sorted/103/10304057/CHSBZCOP0310304057.jpg)
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 2, 3, Hochschule Bremen, Veranstaltung: Kinder- und Jugendhilferecht/Familienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Sichtweise, dass es sich bei Inobhutnahmen meist um einen unangemesse-nen Eingriff in die Privatsphäre von Familien handelt, ist weit verbreitet. Mit dieser Meinung geht vermutlich oft die Annahme einher, dass Kinder grundsätzlich bei ihren Elter...