Architekten- und Ingenieurverträge
Stork, Karlgeorg Mit der umfangreichen Novellierung des BGB gelten neue Vorgaben für Architekten- und Ingenieurverträge. Die Neuregelungen sind ab dem 01.01.2018 verpflichtend für Neuverträge umzusetzen - andernfalls darf der Aufraggeber jederzeit kündigen.
Folgende Neuregelungen müssen Architekten und Ingenieure ab 01.01.2018 beachten:
- ? Einführung einer Zielfindungsphase mit Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung
- ? Widerrufsbelehrung auf das Sonderkünd...