Die Funktion mittelbaren Besitzes beim Mobiliarerwerb
Voigt, Uwe-Michael![Die Funktion mittelbaren Besitzes beim Mobiliarerwerb](https://support.digitalhusky.com/media/annotations/sorted/132/13254657/CHSBZCOP0313254657.jpg)
Die Übereignung von Mobilien wird vollzogen durch Übergabe oder Übergabeersatz. Uwe-Michael Voigt untersucht die zwingenden Folgen einer Übergabe und welche Voraussetzungen dementsprechend etwa die Begründung und Übertragung mittelbaren Besitzes erfüllen müssen, um gemäß der §§ 929-935 BGB als tauglicher »Ersatz« einer Übergabe gelten zu können. Erforderlich ist funktionale Äquivalenz und damit die Modifikation des mittelbaren Besitzes gegenüb...