Religiöse Rechtsordnungen sind in der gegenwärtigen Debatte einseitig mit "Konflikt" konnotiert, die Frage nach dem rechten Umgang der bundesdeutschen Rechtsordnung mit der islamischen "saria" ist hier nur ein prominentes Beispiel.
Daß und wie religiöse Rechte voneinander lernen können, belegt Fabian Wittreck anhand des Rechts der orientalischen Nationalkirchen: Armenier, Kopten sowie Ost- und Westsyrer schreiben in den Jahrhunderten unter is...
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