Betriebsrat und Sachverständige
Stumper, Kai![Betriebsrat und Sachverständige](https://support.digitalhusky.com/media/annotations/sorted/484/4847868/CHSBZCOP034847868.jpg)
Nach § 80 BetrVG kann der Betriebsrat zur Erfüllung seiner Aufgaben Sachverständige hinzuziehen. Dies können sowohl sachkundige Personen aus dem Firmenumfeld sein als auch externe Experten. 'Wie sollen wir das bezahlen?' ist nur eine von vielen Fragen, die Arbeitgeber dem Betriebsrat gern entgegenhalten, wenn dieser einen externen Sachverständigen zu Rate ziehen möchte. Dabei ist es für die Arbeitgeberseite selbstverständlich, regelmäßig fremd...