Checkliste 14 (Berichte MaBV-Prüfung), 6. A
Farr, Wolf-Michael Gewerbetreibende, die erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 GewO durchführen, unterliegen der jährlichen Prüfung nach § 16 Abs. 1 MaBV. Der Prüfungsbericht ist der zuständigen (Aufsichts-) Behörde bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres zu übermitteln. Da es sich bei dieser Prüfung um eine gesetzliche Vorbehaltsaufgabe handelt, ist der WP verpflichtet, im Prüfungsbericht - unter den Prüfungsvermerk - das Berufssiegel anzub...