Wettbewerbsrechtlicher Verbraucherschutz
Menke, Simon![Wettbewerbsrechtlicher Verbraucherschutz](https://support.digitalhusky.com/media/annotations/sorted/200/20017838/CHSBZCOP0320017838.jpg)
Das ursprünglich rein auf den Konkurrentenschutz ausgerichtete deutsche Wettbewerbsrecht weist seit dem Jahr 2004 eine Schutzzweckbestimmung auf, in der der Verbraucher ausdrücklich genannt wird. Dieser kann bei einem ihn betreffenden Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aber keinen wettbewerbsrechtlichen Anspruch geltend machen. Der Gesetzgeber hat einen solchen nicht geschaffen, um die Wirtschaft vor einem zu hohen ...