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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 17

Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft

Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 17

Frontmatter -- Inhalt -- 1. Erlischt die Verpflichtung der Frau, aus dem Borbehaltsgut tuten Beitrag zur Bestreitung des ehelichen Aufwandes zn leisten, durch das Getrenntlebeu der Ehegatten? -- 2. Steht dem Prinzipale für die Dauer des Dienstverhältnisses gegen den Handlungsgehilfen, der ihm die versprochenen Dienste, insbesondere infolge unbefugten Eintritts in den Dienst eines anderen, nicht leistet, ein klagbarer Erfüllungsanspruch aus dem Dienstvertrage auch auf Unterlassung der Leistung von Diensten für den anderen Prinzipal zu? -- 3. Findet der § 326 B.G.B. auch auf positive VerttagSverletzungen Anwendung? Ist das Rücktrittsrecht auf die Fälle andauernder oder wiederholter Vertragsverletzungen beschränkt? -- 4. Ist im Sinne des § 407 B.G.B. die Mitteilung gemäß § 25 Abs. 2 H.G.B. als ein "Rechtsgeschäft", und der für die Geschäfts- Verbindlichkeiten haftende neue Geschäftsinhaber als "Schuldner" anzusehen? -- 5. Rechtliche Natur des Schleppvertrages. Kann ein ganzes Schiff Frachtgut sein? -- 6. Inwieweit sind Ansprüche eines Gesellschafters auf Zahlungen aus der GesellschaftSkaffe als "Ansprüche auf einen Gewinnanteil" abtretbar? -- 7. Kann die Veräußerung von Sachen, die der veräußernde Gemeinschulvner unter Eigentumsvorbehalt seines Verkäufers erworben hatte, vom Konkursverwalter angefochten werden? Kann der Ansechtungsbeklagte sich auf den Eigentumsvorbehalt berufen? Lebt der Vorbehalt durch die erfolgreiche Anfechtung wieder auf? -- 9. Ist einem Bankier, welcher Jnhaberpapiere in Pfand nimmt, von denen er weiß, daß sie zu einem Nachlaffe gehören, der gute Glaube zu versagen, weil er nicht geprüft hat, ob die mit ihm in Verhandlung getretenen Erden allein zur Verfügung über den Nachlaß berechtigt sind? -- 10. Unter welchen Voraussetzungen sind Maschinen Bestandteile (Sachteile) eines gewerblichen Gebäudes, insbesondere einer Fabrik? -- 11. Was ist unter "gleichartigen" Waren im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894, insbesondere des § 9 Abs. 1 Nr. 1 desselben, wenn es sich um Waren derselben Gattung handelt, zu verstehen? -- 12. In welcher Weise kann zur Sicherung des Rückgewähranspruchs des anfechtenden Gläubigers durch einstweilige Verfügung eine Eintragung auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks angeordnet werden? -- 13. Unterliegt der Vertrag über das persönliche Vorkaufsrecht der Formvorschrift des § 313 B.G.B.? -- 14. Welche Grundsätze sind für die Verteilung des Schadens maßgebend, wenn ein Schiffszusammenstoß durch beiderseitiges Verschulden verursacht ist? -- 15. Sind Rechtsgeschäfte, die ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich als Vertreter eines Dritten vornimmt, nichtig oder nur anfechtbar? Kann ein solches Rechtsgeschäft durch Genehmigung bloß des einen der beiden Vertretenen gültig werden? -- Unterhaltspflicht des früheren Ehemannes, der die Ehe wegen Jrrtrinls angefochten hat -- Müssen, falls zum Zwecke der Erbteilung das Gesamteigentum der Miterben an einem Nachlaßgrundstück in Bruchteilseigentum unigewandelt werden soll, die beteiligten Miterben durch mehrere Pfleger vertreten werden -- Unterliegt die Errichtung gemeinschaftlicher Erbverträge der für gemeinschaftliche Testamente geltenden Beschränkung -- Schiffbruch im Sinne des Gesetzes vom 31. Mai 1901 betr. Versorgung der Kriegsinvaliden -- Verhältnis des Urheberrechts des Textdichters einer Lper zu dem des Komponisten -- Kommen beim Kauf eines Geschäftsbetriebes die Bestimmungen der §§ 459 flg. B.G.B. über die Gewährleistung von Fehlern analog zur Anwendung -- "Für den Handelsverkehr bestimmte" Schuldverschreibungen im Sinne der Tarifnummer 2 a des Reichsstempelgesetzes -- Enthält die Zustimmung zur Fortführung der Firma die Ermächtigung, die Firma auch für Zweigniederlassungen zu gebrauchen -- Kann auf Grund eines gegen den unbekannten Hypothekengläubiger unter Vorbehalt angemeldeter Rechte erlassenen Ausschlußurteils die Umschre

CHF 163.00

Lieferbar

ISBN 9783112353554
Sprache ger
Cover Fester Einband
Verlag De Gruyter
Jahr 19081231

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